Umnutzung von Teilen eines Einkaufszentrums in Büros. Fristlose Kündigung eines Ladenbesitzers?

By Juli 22, 2024KANZLEI

Nachdem die Kundenfrequenz in der 2. Etage eines zweigeschossigen Einkaufszentrums nachgelassen hatte, baute der Eigentümer des Einkaufszentrums ca. 80% der leerstehenden Läden zu Büros um. Unter anderem aus diesem Grunde kündigte der Betreiber eines Ladens in dem darunterliegenden Geschoss seinen langfristigen Mietvertrag.

Zu Unrecht, wie das KG Berlin meint (Urteil vom 22.05.2023, Az.: 8 U 47/22). Im wesentlichen wird dies damit begründet, dass die Nutzungsänderung im Obergeschoss keine unmittelbare Nutzungsbeeinträchtigung des Ladenmieters darstelle. Auch wenn sich die Frequenz in dem Einkaufszentrum geändert habe, trage grundsätzlich der Ladenmieter das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko. Ein Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Mieterstruktur habe der Mieter grundsätzlich nicht. Es sei denn es wurde in dem Mietvertrag zu baulichen Veränderungen oder Änderungen der Nutzungs- oder Mieterstruktur etwas abweichendes vereinbart.

Der Vertragsgestaltung kommt daher sowohl aus Sicht des Vermieters/Betreibers des Einkaufszentrums, als auch des jeweiligen Ladenmieters, eine große Bedeutung.

Wollen Sie die Nutzungsstruktur Ihres Einkaufszentrums verändern? Oder sich als Ladenbesitzer über Ihre Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit solchen Veränderungen informieren und ggf. handeln? Oder benötigen Sie im Rahmen der Verhandlungen eines Mietvertrages, oder eines Nachtrags, Unterstützung?

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