Verjährung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung bei Teilflächenverkauf.

By Februar 1, 2026KANZLEI

Das OLG Nürnberg  hat in seinem Urteil vom 29.04.2025, Az.: 3 U 2107/24, entschieden, dass es für den Beginn des Anspruchs auf Eigentumsübertragung bei einem Grundstückskaufvertrag über eine noch zu vermessende Teilfläche auf die Beurkundung des Kaufvertrages und nicht auf die tatsächliche Vermessung der Teilfläche.

In dem konkreten Fall wurde ein Anspruch auf Verschaffung des Eigentums (Auflassung) wegen der von dem Beklagten erhobenen Einrede der Verjährung abgelehnt und stattdessen ein Anspruch auf Löschung der zu Gunsten der Klägerin eingetragenen Auflassungsvormerkung bejaht.

Will man dies vermeiden, so könnte man den Zeitpunkt des Verjährungsbeginns vertraglich abweichend vereinbaren. Oder – ganz praktisch – die Vermessung zeitnah in die Wege leiten.

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