ENGELMANNLEGAL

Kanzlei für Bau- & Immobilienrecht. Verwaltungsrecht.

 

ENGELMANNLEGAL

Kanzlei für Bau- & Immobilienrecht. Verwaltungsrecht.

 

ENGELMANNLEGAL

Kanzlei für Bau- & Immobilienrecht. Verwaltungsrecht.

Qualifizierte Beratung. Rund um die Immobilie.

Und im Verwaltungsrecht. Bundesweit.

Ihre Ziele und Interessen fest im Blick. Kompetent und lösungsorientiert.

ENGELMANN LEGAL steht für Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Dienstleistern, Privatpersonen und Kommunen. Schwerpunkte sind das Immobilienwirtschaftsrecht und das Öffentliche Recht. Bundesweit.

Für Ihren Erfolg durch:

  • Die Verknüpfung von Privatrecht und Öffentlichem Recht: Qualifikation als „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“.
  • Die Fähigkeit zum Perspektivwechsel und das Verständnis komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge: Langjährige Erfahrung nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Entscheidungsträger in der Immobilienwirtschaft und Immobilienökonom [ebs].
  • Das ziel- und lösungsorientierte Vorgehen. Idealerweise einvernehmlich im Rahmen von Verhandlungen. Falls erforderlich kontrovers – auch im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.

Rechtsanwalt Peter Engelmann.

“Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?”

Kurt MartiSchweizer Pfarrer und Schriftsteller [31.01.1921-11.02.2017]

Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Immobilienökonom [ebs].

Erfahrener Berater. Auch über den juristischen Tellerrand hinaus.

Langjährige Erfahrung im Immobilienwirtschaftsrecht und Verwaltungsrecht. In unterschiedlichen Funktionen. Mit unterschiedlichen Denk- und Sichtweisen.

  • Als anwaltlicher Vertreter. Von Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. In einer bundesweit tätigen Anwaltskanzlei.
  • Als Justiziar. Für alle Rechtsfragen „rund um die Immobilie“. Bei einem der größten Immobiliendienstleister.
  • Als Führungskraft und Entscheidungsträger. Im Corporate Real Estate Management. Bei einem weltweit tätigen „M-DAX Unternehmen“.

Bau- und Immobilienrecht.

Das Bau- und Immobilienrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet. Mit zahlreichen Überschneidungen zum Öffentlichen RechtNeben dem Privaten und Öffentlichen Baurecht umfasst es z.B.:

  • An- und Verkauf einzelner Immobilien oder Immobilienportfolien.
    Entwicklungsflächen, Gewerbe- und Industrieimmobilien, Wohnhäuser und Eigentumswohnungen.
  • Miet- und Pachtverträge, Maklerverträge, Asset Management Verträge, Immobilienverwaltungsverträge.

Engelmann LEGAL vertritt bundesweit Unternehmen, Dienstleister, Privatpersonen und Kommunen in allen Fragen rund um diese Verträge. Beratend als strategischer Partner. Oder im Streitfall.

Während des  gesamten „Lebenszyklus´ einer Immobilie“ oder ganz gezielt:

Von der Projektidee bis zur Vermarktung:

Zielgerichtet und lösungsorientiert.

In Baugenehmigungsverfahren. Bei Erstellung und Verhandlung von Bau- oder Kaufverträgen. Oder in mietrechtlichen Angelegenheiten.

Von der Streitvermeidung bis zur Konfliktlösung:

Streitvermeidung durch vorausschauendes Agieren.

Konfliktlösung, außergerichtlich oder gerichtlich. Bundesweit.

1

… Von der Projektidee über die Baurechtschaffung bis zur Erlangung der erforderlichen [Bau-] Genehmigungen …

• Prüfung und Beratung hinsichtlich der privat- und öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen.
• Beratung im Rahmen der Baurechtschaffung.
• Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge.
• Beratung im Rahmen behördlicher Genehmigungsverfahren.
2

… über den Grundstückserwerb, die Planung und den Bau …

• Ankaufsprüfung / Rechtliche Due Diligence zur Risikominimierung.
• Gestaltung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen. Sale & Lease Back Verträge. Maklerverträge. Architekten- und Ingenieurverträge. Projektsteuerungsverträge. Bauverträge.
• Baubegleitende Rechtsberatung. Für Auftraggeber und Auftragnehmer. Einschließlich Gewährleistungsverfolgung bei Mängeln.
3

… den Abschluss von Mietverträgen, das laufende Management und den Betrieb …

• Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen. Für Vermieter und Mieter.
• Beratung und Vertretung in allen Fragen des Mietrechts. Insbesondere des gewerblichen Mietrechts.
• Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen des Mieters oder Vermieters.
• Gestaltung und Verhandlung von Asset Management Verträgen und Immobiliendienstleistungsverträgen.
4

… bis hin zu einer etwaigen Nutzungsänderung oder Revitalisierung ...

• Prüfung und Beratung bzgl. der rechtlichen Rahmenbedingungen.
• Unterstützung beim Erhalt von Nutzungsänderungsgenehmigungen.
• Gestaltung und Verhandlung von Planer- und Bauverträgen im Rahmen des „Bauens im Bestand“. Für Auftraggeber und Auftragnehmer.
• Gestaltung und Änderung von Miet- und Pachtverträgen.
5

… und die Vermarktung, den Verkauf oder den Abriss und Neubau.

• Vorbereitung des Verkaufs durch vorausschauende Vertragsgestaltung.
• Durchführung der „Verkäufer Due Diligence“ zur Risikominimierung.
• Gestaltung und Verhandlung von Maklerverträgen und Immobilienkaufverträgen.
• After-Sales-Management. Für Verkäufer und Käufer.
• Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Für Verkäufer und Käufer.
• Gestaltung und Verhandlung von Abrissverträgen.
• Siehe 1.

Verwaltungsrecht.

Das Verwaltungsrecht regelt u.a. das Verhältnis von Bürgern und Unternehmen zum Staat und seinen Institutionen und Einrichtungen. Beispielsweise:

  • Beantragung und Erhalt behördlicher Genehmigungen.
  • Schaffung von Baurecht/Planungsrecht.
  • Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
  • Erlass bzw. Abwehr von Verwaltungsakten der öffentlichen Hand.
  • Staatshaftung.

ENGELMANN LEGAL unterstützt bundesweit Unternehmen, Dienstleister, Privatpersonen und Kommunen in öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Beratend als strategischer Partner. Oder im Streitfall.

Von Genehmigungsverfahren bis zur Abwehr von Beeinträchtigungen:

Zielgerichtet und lösungsorientiert.

Im Rahmen behördlicher Genehmigungsverfahren oder späteren Änderungen. Bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen der Behörden oder Dritter/Nachbarn.

Von der Streitvermeidung bis zur Lösung öffentlich-rechtlicher Konflikte:

Für tragfähige Lösungen.

Streitvermeidung durch vorausschauendes Agieren. Konfliktlösung, außergerichtlich oder gerichtlich.

  • In öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren. Bei der Baurechtschaffung. In Baugenehmigungsverfahren oder im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sowie beim Abschluss von Städtebaulichen Verträgen.
  • Im Zuge von Erschließungsmaßnahmen. Beim Abschluss von Erschließungsverträgen. Oder bei der Erhebung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen bzw. der Abwehr unberechtigter Forderungen.
  • Im Bereich des Umweltrechts. Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.  Oder bei Abwehr schädlicher Beeinträchtigungen Dritter. Auch vorbeugend.
  • Bei der Erteilung von Genehmigungen im Gewerberecht. Oder im Rahmen der Abwehr behördlicher Maßnahmen.
  • Bei Erlangung einer Gaststättenerlaubnis. Oder der Vertretung gegenüber der Behörde und Dritten [z.B. Nachbarn].
  • Bei Abwehr drohender Beeinträchtigungen im Rahmen behördlicher Planungen. Oder Beeinträchtigungen durch Vorhaben Dritter.
  • Bei Abwehr belastender Verwaltungsakte. Oder von Ansprüchen Dritter / Nachbarn.
  • Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Amtshaftungsansprüchen.

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