BGH: Zum Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses.

By Februar 4, 2026KANZLEI

Gemäß § 546a Abs. 1 BGB gewährt dem Vermieter gegenüber dem Mieter für die zeit, in der der Mieter die Wohnung nach Beendigung des  Mietverhältnisses nicht zurückgibt, einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Deren Höhe bemisst sich nach Wahl des Vermieters entweder nach der zuletzt vereinbarten vertraglichen Miete, oder aber nach der ortsüblichen Miete (sollte diese höher sein).

Voraussetzung für das Bestehen dieses Anspruchs ist jedoch, dass der Vermieter den Mieter zur Rückgabe der Mietsache aufgefordert habe, so der BGH.

In dem entschiedenen Fall hielt der Vermieter die Kündigung des Mieters für unwirksam. Dem entsprechend forderte er ihn auch nicht zur Herausgabe der Mietsache auf. Dann aber könne er auch keine Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB verlangen.

Haben Sie Fragen? Kontakt