Ihre Ziele und Interessen fest im Blick. Kompetent und lösungsorientiert.
ENGELMANN LEGAL steht für Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Dienstleistern, Privatpersonen und Kommunen. Schwerpunkte sind das Immobilienwirtschaftsrecht und das Öffentliche Recht. Bundesweit.
Für Ihren Erfolg durch:
- Die Verknüpfung von Privatrecht und Öffentlichem Recht: Qualifikation als „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“.
- Die Fähigkeit zum Perspektivwechsel und das Verständnis komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge: Langjährige Erfahrung nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Entscheidungsträger in der Immobilienwirtschaft und Immobilienökonom [ebs].
- Das ziel- und lösungsorientierte Vorgehen. Idealerweise einvernehmlich im Rahmen von Verhandlungen. Falls erforderlich kontrovers – auch im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.
Rechtsanwalt Peter Engelmann.
“Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?”
Kurt MartiSchweizer Pfarrer und Schriftsteller [31.01.1921-11.02.2017]
Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Immobilienökonom [ebs].
Erfahrener Berater. Auch über den juristischen Tellerrand hinaus.
Langjährige Erfahrung im Immobilienwirtschaftsrecht und Verwaltungsrecht. In unterschiedlichen Funktionen. Mit unterschiedlichen Denk- und Sichtweisen.
- Als anwaltlicher Vertreter. Von Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. In einer bundesweit tätigen Anwaltskanzlei.
- Als Justiziar. Für alle Rechtsfragen „rund um die Immobilie“. Bei einem der größten Immobiliendienstleister.
- Als Führungskraft und Entscheidungsträger. Im Corporate Real Estate Management. Bei einem weltweit tätigen „M-DAX Unternehmen“.
Bau- und Immobilienrecht.
Das Bau- und Immobilienrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet. Mit zahlreichen Überschneidungen zum Öffentlichen Recht. Neben dem Privaten und Öffentlichen Baurecht umfasst es z.B.:
- An- und Verkauf einzelner Immobilien oder Immobilienportfolien.
Entwicklungsflächen, Gewerbe- und Industrieimmobilien, Wohnhäuser und Eigentumswohnungen. - Miet- und Pachtverträge, Maklerverträge, Asset Management Verträge, Immobilienverwaltungsverträge.
Engelmann LEGAL vertritt bundesweit Unternehmen, Dienstleister, Privatpersonen und Kommunen in allen Fragen rund um diese Verträge. Beratend als strategischer Partner. Oder im Streitfall.
Während des gesamten „Lebenszyklus´ einer Immobilie“ oder ganz gezielt:
Von der Projektidee bis zur Vermarktung:
Zielgerichtet und lösungsorientiert.
In Baugenehmigungsverfahren. Bei Erstellung und Verhandlung von Bau- oder Kaufverträgen. Oder in mietrechtlichen Angelegenheiten.
Von der Streitvermeidung bis zur Konfliktlösung:
Streitvermeidung durch vorausschauendes Agieren.
Konfliktlösung, außergerichtlich oder gerichtlich. Bundesweit.
Verwaltungsrecht.
Das Verwaltungsrecht regelt u.a. das Verhältnis von Bürgern und Unternehmen zum Staat und seinen Institutionen und Einrichtungen. Beispielsweise:
- Beantragung und Erhalt behördlicher Genehmigungen.
- Schaffung von Baurecht/Planungsrecht.
- Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
- Erlass bzw. Abwehr von Verwaltungsakten der öffentlichen Hand.
- Staatshaftung.
ENGELMANN LEGAL unterstützt bundesweit Unternehmen, Dienstleister, Privatpersonen und Kommunen in öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Beratend als strategischer Partner. Oder im Streitfall.
Zielgerichtet und lösungsorientiert.
Im Rahmen behördlicher Genehmigungsverfahren oder späteren Änderungen. Bei der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen der Behörden oder Dritter/Nachbarn.
Für tragfähige Lösungen.
Streitvermeidung durch vorausschauendes Agieren. Konfliktlösung, außergerichtlich oder gerichtlich.
- In öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren. Bei der Baurechtschaffung. In Baugenehmigungsverfahren oder im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sowie beim Abschluss von Städtebaulichen Verträgen.
- Im Zuge von Erschließungsmaßnahmen. Beim Abschluss von Erschließungsverträgen. Oder bei der Erhebung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen bzw. der Abwehr unberechtigter Forderungen.
- Im Bereich des Umweltrechts. Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Oder bei Abwehr schädlicher Beeinträchtigungen Dritter. Auch vorbeugend.
- Bei der Erteilung von Genehmigungen im Gewerberecht. Oder im Rahmen der Abwehr behördlicher Maßnahmen.
- Bei Erlangung einer Gaststättenerlaubnis. Oder der Vertretung gegenüber der Behörde und Dritten [z.B. Nachbarn].
- Bei Abwehr drohender Beeinträchtigungen im Rahmen behördlicher Planungen. Oder Beeinträchtigungen durch Vorhaben Dritter.
- Bei Abwehr belastender Verwaltungsakte. Oder von Ansprüchen Dritter / Nachbarn.
- Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Amtshaftungsansprüchen.