Photovoltaikanlage vs. Denkmalschutz.

By Juli 11, 2023KANZLEI

Die politische Entscheidung, erneuerbare Energien zu fördern, findet sich auch in den Denkmalgesetzen der Länder wieder. Eine generelle Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude ist damit aber nicht verbunden, wie ein Beschluss des OVG Niedersachen vom 08.06.2023 (Az.: 1 ME 15/23) in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren unterstreicht.

Zwar sei nach der Neuregelung des § 7 NDSchG die Genehmigung zur Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich zu erteilen. Gleichwohl müsse das private Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und das öffentliche Interesse an der unveränderten Erhaltung eines Kulturdenkmals gegeneinander abgewogen werden. Das gesetzgeberische Ziel des Klimaschutzes sei zwar besonders zu berücksichtigen, genieße aber nicht stets den Vorrang.

Zudem sei neben dem „Ob“ auch über das „Wie“, also die konkrete Ausgestaltung, zu entscheiden.

Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde und die Einholung einer Genehmigung ist zu empfehlen.

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