Arglisthaftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks.

By Juni 29, 2024KANZLEI

Wird in einem Kaufvertrag über eine gebrauchte Immobilie – wie üblich – die Haftung des Verkäufers für Sachmängel ausgeschlossen, kommen Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit Mängeln des Kaufgegenstandes grundsätzlich nur noch dann in Betracht, wenn der Verkäufer einen solchen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Klärt der Verkäufer eines Hausgrundstücks den Käufer zum Beispiel nicht über einen Wassereintritt durch ein Terrassendach auf, handelt er arglistig, auch wenn er deren Ursache(n) nicht oder nur teilweise kennt [BGH Urteil vom 27.10.2023, Az: V ZR 43/23].

Was gilt es bei der Vertragsgestaltung aus Sicht der jeweiligen Partei zu beachten? Hat Ihr Verkäufer einen Sachmangel verschwiegen? Oder mach ein Käufer Ihnen gegenüber unberechtigte Ansprüche geltend? Dann melden Sie sich gerne bei mir :https://engelmann-legal.de/kontakt