Das Rückgabeprotokoll im Mietrecht.

By April 30, 2025KANZLEI

Dem Rückgabeprotokoll kommt im Mietrecht eine wichtige Bedeutung zu.

Zum einen wird dokumentiert, wann der Vermieter die Mietsache zurückerhalten hat. Dies ist für den Beginn der kurzen Verjährung gemäß § 548 BGB von Bedeutung. Danach verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

Zum anderen entfaltet das Rückgabeprotokoll auch eine inhaltliche Bindung. Beanstandungen, die in einem von beiden Seiten unterschriebenen Endabnahmeprotokoll enthalten sind, gelten als verbindlich festgestellt. Umgekehrt sind etwaige Ansprüche des Vermieters aus nicht aufgeführten Zuständen grundsätzlich ausgeschlossen.

Grundsätzlich beschreibt das Protokoll aber nur den Zustand der Mietsache bei Rückgabe, ohne die wechselseitigen Ansprüche abschließend zu regeln. Ist die Ursache eines etwaigen Schadens nicht eindeutig feststellbar, sollten beide Parteien davon absehen, in dem Protokoll eine Regelung zu treffen, wie damit umzugehen ist.  Denn dies kann sich u.U. zu Lasten beider Parteien auswirken.

Beschränken Sie sich daher zunächst auf die tatsächlichen Angaben und lassen Sic sich im Zweifel im  Nachgang über Ihre Rechte und Pflichten beraten.