Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung?

Nicht selten stellt sich im Rahmen eines Gewerberaummietverhältnisses die Frage, ob eine Untervermietung an Dritte zulässig ist. Etwa wenn ein langjähriger Mietvertrag geschlossen wurde und der Betrieb verkleinert, eingestellt oder verlagert werden soll.

Gemäß § 540 Abs. 1 BGB ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Verweigert der Vermieter allerdings die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

Tipp:

In jedem Fall sollten die mietvertraglichen Regelungen vorher geprüft werden.  Im Rahmen der Vertragsverhandlung sollte der Frage einer Untervermietung sowohl aus Sicht des Vermieters als auch des Mieters besondere Beachtung geschenkt werden, um spätere Überraschungen und [kostspielige] Streitigkeiten zu vermeiden.

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