Stadt Frankfurt beschließt Ferienwohnungssatzung.
Bereits im Januar hatte ich berichtet, dass die Stadt Frankfurt den Erlass einer sog. „Ferienwohnungssatzung“ beabsichtigt. Wie angekündigt wurde im März 2018 die „Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“ [kurz: „Ferienwohnungssatzung“] beschlossen. Die Satzung ist am 28.03.2018 in Kraft getreten und zu beachten. Ziel der „Ferienwohnungssatzung“ ist die Verhinderung der dauerhaften Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/service/ferienwohnungssatzung.html.