Neues Bauvertragsrecht: VOB/B bleibt unverändert.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen [DVA] hat durch den „Hauptausschuss Allgemeines“ [HAA] untersuchen lassen, ob die VOB/B im Hinblick auf die seit 01.01.2018 geltenden Neuregelungen zum Bauvertragsrecht, der Anpassung bedarf. Dieser hat nun mehrheitlich entschieden, „die VOB/B zunächst unverändert zu lassen“. Zwar werde die aktuelle Diskussion zum neuen Bauvertragsrecht und die Weiterentwicklung der Rechtsprechung beobachtet, Neuregelungen seien jedoch zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Durch die Neuregelungen des Bauvertragsrechts und den damit einhergehenden Änderungen des gesetzlichen Leitbildes des Bauvertrages, stellen sich nunmehr im Rahmen der Vertragsgestaltung und -abwicklung neue Fragen zur Wirksamkeit einzelner Vorschriften der VOB/B, wenn diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Diese werden künftig auch die Gerichte beschäftigen.

Den vollständigen Beschluss des HAA finden Sie hier:

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Bauwesen/beschluss_vobb_bf.pdf