Neues Bauvertragsrecht ab 01.01.2018.
Ab dem 01.01.2018 gelten für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, die durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrecht“ verabschiedeten Regelungen. Durch die neuen Vorschriften werden erstmalig spezialgesetzliche Regelungen zum Bauvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] eingeführt. Ferner werden Besonderheiten beim Abschluss von Bauverträgen mit Verbrauchern und spezielle Regelungen für den Bauträgervertrag sowie für Architekten- und Ingenieurverträge eingeführt. Auch der zivilrechtliche Rechtsschutz sowie die kaufvertraglichen Gewährleistungsregelungen erfahren Neuerungen. Weitere Informationen finden Sie unter Newsletter.