Neue Landesbauordnung für Hessen in Kraft.
Das Bundesland Hessen hat mit Wirkung zum 07.07.2018 seine Landesbauordnung geändert. Die Regelung des § 52Abs. 4 der Hessischen Bauordnung [HBO], welche die Ersetzung von Stellplätzen durch Abstellplätze für Fahrräder vorsieht, tritt erst in einem Jahr in Kraft.
Mit der Novelle soll, u.a. durch die Änderung der Stellplatzregelungen und die Erleichterung der Umwandlung von z.B. leerstehenden Bürogebäuden in Wohnraum, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gefördert werden. Auch wurden die Abstandsflächenvorschriften bei Abriss bestehender Gebäude und Errichtung gleichartiger Gebäude an gleicher Stelle geändert und die Brandschutzanforderungen der Musterbauordnung übernommen. Das Bauen mit Holz soll erleichtert werden. Den aktuellen Gesetzestext der HBO finden Sie unter diesem Link.
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