Mehrerlösklausel bei Grundstücksverkauf durch Gemeinde.
Zu der von einer Gemeinde in einem Grundstückskaufvertrag verwendeten Mehrerlösklausel hat der Bundesgerichtshof [BGH] in einem Urteil vom 16.03. 2018 [Az.: V ZR 306/16] entschieden:
Bei der in einem Grundstückskaufvertrag von der Gemeinde als Verkäufer verwendeten Klausel, wonach der Käufer verpflichtet ist, den durch ihn erzielten Mehrerlös abzüglich der getätigten Investitionen an die Gemeinde abzuführen, wenn er das Grundstück in unbebautem Zustand innerhalb von fünf Jahren ab der Beurkundung weiterveräußert, handelt es sich um eine der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Preisnebenabrede.
Eine solche Klausel benachteilige den Käufer nicht unangemessen, wenn die Gemeinde hieran ein anerkennenswertes, über die reine Abschöpfung eines Veräußerungsgewinns hinausgehendes Interesse hat.
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