LG Darmstadt: Kleinreparaturklausel ohne Wertobergrenze für Einzelreparatur

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Das Landgericht Darmstadt hat in einem Urteil vom 27.07.2017 [Az. 6 S 373/16] entschieden, dass die Klausel in einem Gewerberaumpachtvertrag, wonach der Pächter die Kosten für Kleinreparaturen bis zur Höhe einer Netto-Monatspacht pro Jahr zu tragen hat, zulässig ist, wenn der Pächter Zugriff auf die Anlage [hier: Heizungsanlage] hat. Es müsse auch keine Wertobergrenze für jede einzelne Reparatur festgelegt werden. Das Landgericht hat die Revision zum Bundegerichtshof zugelassen, weil die Frage, ob eine Kleinreparaturklausel in einem Gewerbepachtvertrag neben einer jährlichen Wertobergrenze auch eine für die einzelne Reparatur enthalten muss und, falls ja, welche Wertobergrenze insoweit angemessen ist, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist.