Stadt Frankfurt beschränkt Vermietung privater Wohnungen als Ferienwohnung.

Nachdem der Hessische Landtag den Kommunen im Sommer 2017 ermöglicht hat, Satzungen zur Regelung von Ferienwohnungen aufzustellen, hat die Stadt Frankfurt angekündigt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Ziel der „Ferienwohnungssatzung“ ist die Verhinderung der dauerhaften Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen. Angesichts der bestehenden Wohnungsknappheit dürfen Wohnungen daher zukünftig maximal 6 Wochen im Jahr an Feriengäste oder als Messeunterkunft entgeltlich vermietet werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Genehmigung der Stadt. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Bußgelder.

Die noch erforderliche Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist für März 2018 vorgesehen.