Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag überwiegend verfassungsgemäß.

Das Bundesverfassungsgericht [BVerfG] hat am heutigen Mittwoch, 18.07.2018, entschieden, dass der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Höhe von derzeit monatlich 17,50 € je Haushalt überwiegend mit dem Grundgesetz [GG] vereinbar ist.

Gegen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags war u.a. vorgebracht worden, dass ein Single-Haushalt im Verhältnis stärker belastet werde, als ein Haushalt mit mehreren Personen und das Alleinerziehende genauso viel zahlen müssten wie Doppelverdiener. Die vor 2013 geltende Regelung differenzierte insofern noch nach der Anzahl der tatsächlich in dem jeweiligen Haushalt vorhandenen Geräte.

Die Verfassungsrichter sahen hierin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Lediglich der Einwand, dass bei Zweitwohnungen der Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt werden müsse, sei im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beanstanden. Die Landesgesetzgeber müssen insofern bis Mitte des Jahres 2022 nachbessern. Ungeachtet dessen können Betroffene bereits jetzt einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Rundfunkbeitrag stellen.

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