Bundesverfassungsgericht: Grundsteuer ist verfassungswidrig.
Wie bereits in der mündlichen Verhandlung am 16.01.2018 angedeutet, hat das Bundesverfassungsgericht [BVerfG] die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen auf Basis der jahrzehntealten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Die auf dieser Basis [für die alten Bundesländer: 1.01.1964 bzw. für die neuen Bundeländer 01.01.1935] erfolgende Bewertung verstoße gegen den in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG] geregelten Gleichheitsgrundsatz, so die Richter.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die entsprechenden Regelungen von nun an keine Geltung mehr entfalten. Vielmehr hat das BVerfG dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2019 Zeit gegeben, die gesetzlichen Regelungen zu reformieren. Danach räumt das BVerfG dem Gesetzgeber eine weitere Frist von 5 Jahren bis Ende 2024 ein, in denen die Grundsteuer noch nach den alten Regelungen erheben darf.
Mehr dazu in der Pressemitteilung des BVerfG vom heutigen Tag.