Im Zuge der Überprüfung der Corona-Soforthilfen verschickt das Regierungspräsidium Hessen vermehrt Bescheide über die Rückforderung der gewährten Zuschüsse. Viele Empfänger*innen stehen nun vor der Frage, ob und wie sie sich gegen diese Rückforderungen rechtlich wehren können.
Hintergrund
Die Corona-Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 als Zuschuss für kleine Unternehmen und Selbstständige gewährt, um akute Liquiditätsengpässe infolge der Pandemie abzufedern. Voraussetzung für die Bewilligung war, dass die Hilfen zur Überbrückung einer wirtschaftlichen Existenzbedrohung bzw. eines Liquiditätsengpasses benötigt wurden, der nachweislich und kausal durch die Corona-Krise ausgelöst wurde.
Nachträglich prüft das Land nun, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren. Bei Zweifeln oder festgestellten Unstimmigkeiten werden Rückforderungsbescheide erlassen. Zentral ist dabei grundsätzlich, ob im maßgeblichen Förderzeitraum (meist 3 Monate ab Antragstellung) tatsächlich eine coronabedingte Unterdeckung zwischen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben bestand und ob eine Überkompensation durch andere Hilfen (z.B. Überbrückungshilfe, KfW-Kredit) vorlag.
Erfolgsaussichten einer Klage
Zu berücksichtigen ist zunächst, dass gegen einen Rückforderungsbescheid direkt Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben ist, also kein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist. Die Klage kann zunächst fristwahrend eingereicht werden. Eine Begründung kann später nachgerecht werden. Vorteil einer Klage ist, dass der Rückforderungsbetrag zunächst gezahlt werden muss.
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einen Rückforderungsbescheid sind im Einzelfall zu prüfen. Nach der Ansicht des Landes kommt es auf die konkreten Verhältnisse im Förderzeitraum an. Wurden die individuellen wirtschaftlichen Umstände und Voraussetzungen plausibel und nachvollziehbar dargelegt, bestehen gute Chancen, die Rückforderung abzuwehren. Fehler im Bescheid (z.B. fehlerhafte Berechnung, falsche Ermittlung des Förderzeitraums oder Missachtung der Bundes- oder Landesrichtlinien) mglw. bieten ebenfalls Ansatzpunkte. Insbesondere bei Unsicherheiten bezüglich der Berechnung oder Auslegung der Antragsvoraussetzungen kann sich eine rechtliche Überprüfung empfehlen. Zudem müssen bei der Rückforderung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie Vertrauensschutz wie auch die fehlerfreie Ermessensausübung der Behörde beachtet werden. Im Zweifel bedarf es einer sorgfältigen Einzelfallprüfung, insbesondere bei langen Bearbeitungszeiten, widersprüchlichen bzw. unklaren Förderrichtlinien oder existenzgefährdenden Forderungen.
Gerne prüfe ich Ihren Fall individuell und berate Sie zu den Erfolgsaussichten und weiteren Schritten.
