Makler muss über alle Kaufangebote informieren.
Der Bundesgerichtshof [BGH] hat bestätigt, dass ein Makler, dem ein Alleinvermarktungsauftrag erteilt wurde, seinen Kunden [=Verkäufer] über alle Kaufangebote richtig und vollständig aufklären muss. Macht der Makler dies nicht, oder informiert er den Verkäufer nur unzureichend oder falsch, verletzt er eine ihm obliegende Verpflichtung und macht sich gegenüber dem Verkäufer schadensersatzpflichtig [Urteil vom 24.01.2019, Az. I ZR 160/17].