Neuregelungen für Makler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft.
Seit dem 01. August 2018 sind Neuregelungen der Gewerbeordnung [GewO] und der Makler- und Bauträgerverordnung [MaBV] in Kraft, die Makler und Wohnimmobilienverwalter beachten müssen.
Im Wesentlichen:
- Wohnimmobilienverwalter müssen ab dem 01.08.2018 eine Erlaubnis zur Berufsausübung bei den für sie zuständigen Gewerbe-/Ordnungsämtern [je nach Bundesland] beantragen. Voraussetzung für die Erteilung sind i) geordnete Vermögensverhältnisse, ii) die erforderliche Zuverlässigkeit für das Betreiben des Gewerbes sowie iii) der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung [ 500 T€ je Versicherungsfall, 1 Mio € p.a.]
- Wohnimmobilienverwalter, die bereits bei Inkrafttreten der Neureglung als solche tätig waren, müssen die Erlaubnis bis zum 01. März 2019 beantragen.
- Auf Nachfrage des Auftraggebers müssen Verwalter unverzüglich über berufsspezifische Qualifikationen und die in den letzten 3 Jahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen informieren – auch bezg. der involvierten Beschäftigten.
- Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und der Beschäftigten, die an der Vermittlung oder Verwaltung teilnehmen [grds. 20 Stunden in 3 Jahren].
Bei Fragen, oder Interesse an einer Inhouse Schulung, stehe ich gerne zur Verfügung.