Wertverlust der Immobilie kein Argument gegen Bebauungsplan.

In der Nachbarschaft eines mit hochwertigen Villen bebauten reinen Wohngebiets wies die Gemeinde durch einen neuen Bebauungsplan (B-Plan) ein weiteres Wohngebiet aus, in dem einige Mehrfamilienhäuser entstehen sollten. Einer der Villeneigentümer sah den Wert seiner Immobilie bedroht und zog gegen den B-Plan im Wege einer sogenannten Normenkontrollklage vor Gericht.

Die Normenkontrollklage ist grundsätzlich das richtige Rechtsmittel, wenn man sich gegen einen Bebauungsplan, der als Satzung durch die Gemeinde erlassen wird, wendet. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof Kassel wies den Antrag jedoch bereits als unzulässig zurück, weil die Rechte des Antragstellers durch den B-Plan bereits offensichtlich nicht verletzt seien.

Das Heranrücken eines neuen Wohngebietes an ein bestehendes Wohngebiet führe nicht zu einem städtebaulichen Nutzungskonflikt. Zwischen dem Wohnen in einem Mehrfamilienhaus und dem Wohnen in einer Villa bestehe planungsrechtlich kein Unterschied. Mögliche Wertverluste der Villengrundstücke begründeten keinen Abwehr-anspruch für deren Eigentümer, weil die Verkehrswertentwicklung außerhalb des Plan-gebietes kein in der Abwägung über den B-Plan zu berücksichtigender Belang sei.

Tipp:

Bebauungspläne dienen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, nicht aber der Wahrung privater Vermögensinteressen. Tatsächlichen Beeinträchtigungen/Belästigungen durch eine heranrückende Bebauung können aber u.U. gleichwohl einen Abwehranspruch begründen.

Bei Fragen, fragen: Kontakt