Konkurrenzschutz und Bebauungsplan?
Dient die Aufstellung eines Bebauungsplans der Vorbereitung für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebs, der ein Konkurrent eines bereits in der Nachbarschaft vorhanden Unternehmens ist, so kann sich Letzterer nicht (nur) mit dem Argument gegen den Bebauungsplan zur Wehr setzten, der Fortbestand seines Betriebes sei durch die Ansiedlung des Konkurrenten bedroht. (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.09.2019, Az: 1 MN 94/19)
Möglicherweise lassen sich jedoch weitere Argumente finden, die ein Vorgehen gegen den Bebauungsplan im Rahmen der Normenkontrolle zum Erfolg. Wichtig ist, auch – ggf. parallel – gegen eine etwa bereits erteilte Baugenehmigung vorzugehen, um den faktischen Vollzug des Bebauungsplans ggf. zu vermeiden.
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