Das Bau- und Immobilienrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet. Mit zahlreichen Überschneidungen zum Öffentlichen Recht. Neben dem Privaten und Öffentlichen Baurecht umfasst es z.B.:
- An- und Verkauf einzelner Immobilien oder Immobilienportfolien.
Entwicklungsflächen, Gewerbe- und Industrieimmobilien, Wohnhäuser und Eigentumswohnungen. - Miet- und Pachtverträge, Maklerverträge, Asset Management Verträge, Immobilienverwaltungsverträge.
Engelmann LEGAL vertritt bundesweit Unternehmen, Dienstleister, Privatpersonen und Kommunen in allen Fragen rund um diese Verträge. Beratend als strategischer Partner. Oder im Streitfall.
Während des gesamten „Lebenszyklus´ einer Immobilie“ oder ganz gezielt:
Von der Projektidee bis zur Vermarktung:
Zielgerichtet und lösungsorientiert.
In Baugenehmigungsverfahren. Bei Erstellung und Verhandlung von Bau- oder Kaufverträgen. Oder in mietrechtlichen Angelegenheiten.
Von der Streitvermeidung bis zur Konfliktlösung:
Für tragfähige Lösungen.
Streitvermeidung durch vorausschauendes Agieren. Konfliktlösung, außergerichtlich oder gerichtlich. Oder im Rahmen einer Mediation. Bundesweit.